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Alt 25.07.2013, 08:46
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FeiK FeiK ist offline
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Und genau das meine ich - mein Halbwissen (gebe ich definitiv zu - wenn einer mehr Infos hat bitte verbessert mich) sagt aus das in dem Moment in dem das Urteil gesprochen wird genau dieser Betrag als Rückstellung in die Bilanz eingetragen werden muss - und dieser Schritt bricht uns das Genick. Was Kölmel durchsetzt oder nicht soll hier erstmal zweitrangig sein.


Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Mit einer gerichtlichen Niederlage würde mit der Urteilsverkündung ein Anspruch rechtskräftig. Das heisst aber nicht gleich zwangsläufig auch, das Kölmel den auch wirklich weiterhin durchsetzen muss.
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