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Alt 03.04.2017, 18:42
aachenfan86 aachenfan86 ist offline
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Ist jetzt eigentlich richtig, dass wenn das Insolvenzverfahren eröffnet oder abgelehnt wird, man definitiv zwangsabsteigen muss? Steht zumindest im §6 Spielordnung DFB, der würde wohl angewandt werden laut Spielordnung WDFV.

Zitat Spielordnung des WDFV §52 Absatz 9:

Zitat:
(9) Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gelten die Bestimmungen des § 6 SpO/DFB.
Zitat § 6 Spielordnung DFB

Zitat:
1. Die klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen
das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in
die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den
Schluss der Tabelle. Verfügt der Verein ausschließlich über Frauen-Mannschaften,
so gilt die klassenhöchste Frauen-Mannschaft als Absteiger.
Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert
sich entsprechend.

Geändert von aachenfan86 (03.04.2017 um 18:47 Uhr)
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