Zitat:
Zitat von JasFasola
Oder aber jemand wird sehr wohl den Job übernehmen, nur nicht jetzt und man hat keine Lust auf eine möglicherweise erfolgreiche Klage in einem halben Jahr.
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Das Gericht kann ja nur die derzeitige - bzw. maximal die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung absehbare - Unternehmensstruktur bewerten.
Wenn die Stelle 6 Monate oder auch 6 Jahre später doch wieder neu geschaffen wird, kann dies eigentlich keine rückwirkende juristische Neubewertung bewirken, es sei denn, man hätte die Stelle nur abgeschafft, um diesen Arbeitnehmer loszuwerden und die Neubesetzung wäre zum Kündigungszeitpunkt bereits beabsichtigt gewesen, was aber im Falle einer Anfechtung ebenfalls nachgewiesen werden müsste.