Einzelnen Beitrag anzeigen
  #28  
Alt 06.07.2013, 06:53
Kiki13 Kiki13 ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 636
Abgegebene Danke: 1.355
Erhielt 734 Danke für 260 Beiträge
Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Mal eine ganz naive Frage an die Juristen:

Müsste sich die Klage nicht eigentlich gegen die Geschäftsführung richten und nicht gegen jemanden aus dem Aufsichtsrat?

Schließlich sind die Einnahmen aus dem Högertransfer doch Sache des alltäglichen Geschäftsbetriebs.

Und über derartige Einnahmen hatte doch (zumindest formal) keineswegs er Aufsichtsrat wirklich zu verfügen, sondern eben der Geschäftsführer.

Wie kommt es also, dass da jetzt aber ein Aufsichtsratsmitglied wegen Veruntreuung angeklagt werden kann?
Davon ist eigentlich auszugehen. Es hieß ja, dass der Beschuldigte alleine beschloss, dass das Geld nicht ausbezahlt wird, sondern in der Alemannia verbleibt.
Kurios, dass der Beschuldigte allein als AR so etwas entschieden haben soll.
Mir klingt das, wie eine Verlängerung des Kraemer-Prozesses. Hier wurde Heyen ja bereits heftigst von Kraemer beschuldigt. Hier will man ja quasi beweisen, dass Heyen aktiv in die Geschäftsführung eingriff.
Tja, und zumindest der hier genannte Top-Sponsor, war ja mit Kraemer sehr dicke...
Vor allem muss man den Zeitpunkt betrachten... Höger ist ja nun schon länger weg, die Insolvenz wurde im November verkündet, der Prozess von Kraemer wurde vor ca. zwei Wochen auf unbestimmte Zeit unterbrochen...

Ach so, außerdem kommt natürlich hinzu, dass von der GmbH nichts mehr zu holen ist. Wird der AR hier verurteilt, kann der Kläger Schadensersatz geltend machen...

Geändert von Kiki13 (06.07.2013 um 06:58 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Kiki13 für den nützlichen Beitrag:
Aix Trawurst (06.07.2013)