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Alt 17.05.2013, 14:40
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Nach meinen (guten, aber unbestätigten) Informationen haben die Erträge aus dem Bayernspiel nicht annähernd ausgereicht, um M&M (+ Anhang) bezahlen zu können.

Öhm ...? Das Spiel war zu vollen Preisen ausverkauft, wurde im TV übertragen und hatte eigene Sponsoreneinnahmen! Da sollten doch wohl gut 500T€ Ertrag entstanden sein, oder?

Wenn so ein Betrag "nicht annähernd" ausreicht, wüßte ich schon gerne, was sich hinter der Formulierung "M&M ( + Anhang)" verbirgt. Ggf Alle Verfahrens- und Rechtsverfolgungskosten?

Wie dem auch sei. Beim Verwalter und beim Verfahren kann nicht gespart werden. Diese Kosten stehen gesetzlich und unverhandelbar fest. Interessant wäre also bestenfalls, über den Geschäftsführer nachzudenken, der jedoch im Sommer ohnehin abgelöst werden will (so jedenfalls vor nicht langer Zeit die Zeitung).
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mise (17.05.2013)