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Alt 29.12.2012, 19:45
franz-jupp franz-jupp ist offline
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Ich finde, dass wir ganz unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren (und eventuell zivilrechtlichen Ansprüchen) nach Abschluss dieser Verfahren und nach der Insolvenz eine vereinsinterne Aufarbeitung vornehmen sollten. Dazu sollten Vertreter der beteiligten Gremien, einfache Mitglieder und Vereinsfremde von der Mitgliederversammlung befugt werden, alle Unterlagen des Vereins einzusehen - quasi wie ein Vereinsgerichtsverfahren. Dabei geht es gar nicht um Sanktionen, sondern es sollte eine Aufarbeitung geben, mit der man dann eben auch feststellen kann, welche Fehler man in der Zukunft besser nicht mehr macht.
Genau sowas in der Art hatte ich mir vorgestellt. Verlautbarungen von Justizorganen, im berüchtigten Beamtendeutsch gehalten, werden den "normalen Fan" wohl weder wirklich aufklären noch inhaltlich befriedigen.
Deshalb sollte meiner Ansicht nach ein Gremium her, dass z.B. auch Minderheitsmeinungen Raum gibt und vor allem einen verständlichen Normalo-Klartext an den Tag legt. Hier könnte z.B. auch Platz sein für all die möglichen Schlussfolgerungen, die aus Fakten, Zahlen, Zitaten und Zeiträumen zwar ableitbar, aber letztlich eben nicht beweisbar sind.
Dann kann sich jeder selbst ein Bild machen und entscheiden, welcher Interpretation er zuneigt.
Vertrauen in unsere Justiz habe ich durchaus - aber leider auch in die Fähigkeit einiger Herrschaften, Beweisstücke ihres Fehlverhaltens verschwinden zu lassen (wurde nicht z.B. einem Herrn Kraemer auch nach seiner Entlassung noch Zugang zu seinem Arbeitsplatz gewährt?). Den justiziablen Rest erledigen (gegen entsprechende Penunse) einige hochdotierte "Spezialisten" aus dem Anwaltsbereich sicher gern.
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