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Alt 29.12.2012, 14:36
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petrocelli petrocelli ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
mir auch, sie hilft uns aber im Moment nicht weiter, ausser wir damit unsere Rachegelüste stillen können.

Ergänzung: Wenn wir als TSV Alemannia Aachen 2013 e. V. auftreten, haben wir keine Schulden mehr, die GmbH wurde dann im Rahmen der Insolvenz liquidiert und auch der Verein wurde aus dem Vereinsregister gestrichen.
Eine Zahlung an ehemalige Gläubiger der GmbH(s) und des TSV 1900 e. V. wäre dann rein moralisch relevant, betriebswirtschaftlich nicht.

Gruß

svenc
Eben! Rein rechtlich haben haben Gläubiger liquidierter GmbH's keinerlei Ansprüche auf des Vermögen des evtl. neugegründeten Vereins.

Ich weiß auch nicht, ob wir dann die Moralisten spielen sollten und die paar Kröten, die wir dann haben, zur Tilgung der GmbH-Altlasten einsetzen sollten.
Es klingt hart, aber der neugegründete e. V. ist ja nicht die Wohlfahrt und muss selbst auf einen grünen Zweig kommen. Wenn man dann irgendwann in der finanziellen Position ist, kann man sich ja mit den Dingen intensiv auseinandersetzen. Zudem würde eine anderweitige Handlung das Insolvenzverfahren und die Liquidation der Kapitalgesellschaft konterkarieren.
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Geändert von petrocelli (29.12.2012 um 14:46 Uhr)
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a.tetzlaff (29.12.2012)