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Alt 11.01.2018, 11:31
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat:
Zitat von Mausi Beitrag anzeigen
http://www.alemannia-aachen.de/aktue...Tivoli-24402s/

"Die Alemannia und die WABe e.V. bauen ihre Kooperation weiter aus. Der Fanshop am Tivoli sowie die Organisation des Fanartikelverkaufs werden ab sofort von der WABe mit ihrem Integrationsunternehmen VIA betrieben."

Weiß jemand wie die Kooperation im Merchandising im Detail aussieht, haben wir auch Rechte abgegeben? Die Kosten für den WABE e.V. müssen ja auch gedeckt werden
WABe ist das diakonische Netzwerk und steht insbesondere für die (Wieder-)Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt, z.B. von Behinderten. Als solches ist der WABe e.V. gemeinnützig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. WABe finanziert sich von Spenden, Mitgliedsbeiträgen und vermutlich auch öffentliche Förderung.

Selbst wenn WABe mit an dem Fanshop verdient, dann lediglich kostendeckend und nicht um Gewinn zu erzielen. Entsprechend macht es auch gar keinen Sinn, wenn die Alemannia der WABe irgendwelche Rechte abtreten würde. Wozu, denn verwerten könnte die WABe sie nicht.

Zitat:
Die WABe und ihr Tochterunternehmen VIA Integration sind in Kooperation mit der Alemannia die Betreiber des neuen Fanshops. Ab sofort arbeiten hier drei Menschen mit Behinderung und bringen all die Dinge an den Mann, beziehungsweise an die Frau, die man als eingefleischter Fan eben so braucht.
http://www.wabe-aachen.de/de/aktuelles

Zitat:
§ 12 Gemeinnützigkeit
Durch die in § 2 genannten Aufgaben verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder als solche erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit erwachsenen und nachgewiesenen Auslagen können den Mitgliedern erstattet werden. Die Gewährung angemessener Vergütungen an Mitglieder für Dienstleistungen aufgrund besonderer Verträge ist zulässig.
http://www.wabe-aachen.de/de/vereinssatzung

Geändert von AndreAC (11.01.2018 um 11:41 Uhr)
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a.tetzlaff (11.01.2018), Öcher Wellenbrecher (11.01.2018), tivolino (11.01.2018)