Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Es ist zulässig , zu bauen, wenn man eine Baugenehmigung hat.
Hellmich hat ja nicht schwarz gebaut.
Bei der Prüfung seines Bauantrags für das NLZ ist seitens der Stadt definitiv auch die Grundstücksfrage geklärt worden.
Ohne im Besitz des Grundstücks zu sein bzw. ohne verbindliche Klärung des Erbpachtrechts kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
Ich nehme nicht an , dass man ihm die Baugenehmigung erteilt hat mit einer Frist als Auflage , in der er das Erbpachtrecht zu klären hatte.
Meine These: man hat einvernehmlich zwischen Gmbh + Hellmich den Vertrag platzen lassen und die Arbeiten eingestellt.
Das Thema Erbpachtrecht ist ein vorgeschobener Grund.
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Doch, die Baugenehmigung soll genau unter dieser Auflage erfolgt sein. Diese Aussage tätigte ein Ratsherr im Februar 2010.