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Alt 05.07.2011, 20:57
svenc
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Ich kenne das Haushaltsrecht des Landes RP nicht. Gemäss geltendem Haushaltsrecht in NRW ist eine solche hoheitliche Zuwendung kraft Gesetz nahezu ausgeschlossen.
nahezu
Glaube mir, wenn das Land NRW gewollt hätte, hätte man Mittel und Wege gefunden. Und wenn es ein Unterstützungszahlung an die RWTH-Aachen gegeben hätte, deren Bauingenieure das dann als Forschungsarbeit "Neubau Tivoli" verkauft hätten. "Gründungsarbeiten in der Aachener Soers", etc..

Gruss

svenc
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