Zitat:
Zitat von petrocelli
Ich kenne das Haushaltsrecht des Landes RP nicht. Gemäss geltendem Haushaltsrecht in NRW ist eine solche hoheitliche Zuwendung kraft Gesetz nahezu ausgeschlossen.
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nahezu
Glaube mir, wenn das Land NRW gewollt hätte, hätte man Mittel und Wege gefunden. Und wenn es ein Unterstützungszahlung an die RWTH-Aachen gegeben hätte, deren Bauingenieure das dann als Forschungsarbeit "Neubau Tivoli" verkauft hätten. "Gründungsarbeiten in der Aachener Soers", etc..
Gruss
svenc