Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5498  
Alt 17.12.2017, 17:25
twickenham twickenham ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 21.08.2017
Beiträge: 253
Abgegebene Danke: 70
Erhielt 145 Danke für 85 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Praktische Wiedergutmachung leisten

Leisten sie finanzielle Wiedergutmachtung für den im e.V. unstrittig angerichteten Schaden, wäre ich als einfaches Mitglied bereit, den Deckel drauf zu machen. Wenn sie allerdings rumzicken, soll und muss die neue Vereinsführung knallhart prüfen, ob das was unkorrekt gelaufen ist, und die Herren notfalls auch mit juristischen Schritten zur Verantwortung ziehen.
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Entlastungen können nach meinem Kenntnisstand übrigens auch individuell für jedes einzelne Gremienmitglied erfolgen - oder verweigert werden. Beispielsweise könnte die Mitgliederversammlung den neuen Vorstand mit Herrn Fröhlich an der Spitze auch dazu verpflichten, Schadenersatzansprüche gegen nicht entlastete Ex-Funktionäre - darunter der frühere VR-Vorsitzende Fröhlich - notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Dann hätte wir die schöne Causa "Fröhlich gegen Fröhlich"...

Hier ein paar interessante Infos zur Frage der Entlastungen, entnommen der Seite vereinswelt.de. Sie wirbt übrigens mit dem schönen Motto "Vereinswelt.de - Damit Vereinsführung Freude macht!":

https://www.vereinswelt.de/vereinswi...gert-wird.html
wirklich sehr interessant! das werde ich mir für die nächste ig jahreshauptversammlung merken.
Mit Zitat antworten