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Alt 23.07.2017, 23:42
Rabauke12 Rabauke12 ist offline
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Zitat von Gorgar Beitrag anzeigen
Goy geht gar nicht !
Ich denke,er wird nach erfolgreicher Wahl als erstes Verfahren gegen seine ,sagen wir mal, Firma aufheben,zumindest seine Schuldenlast zur Stundung anstreben.
Durch seine Person ist diese Truppe nicht wählbar

NO GOy
Nun, dass kann er als Präsident nicht, denn hier ist der Geschäftsführer zuständig (GmbH). Er hat ja nicht den eV beschießen, sondern die GmbH, ein kleiner Unterschied.
Wenn dann der VR sein Wahlausschussmitglied aufgefordert hat, dieses Team im Wahlausschuss vorzuschlagen und dort die Mehrheit dann Ja gesagt hat, dann wird das schon seinen Grund haben.

Geändert von Rabauke12 (23.07.2017 um 23:48 Uhr)
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