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Alt 29.12.2010, 16:36
Eike
Gast
 
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Zitat von Tante Käthe Beitrag anzeigen
Wäre die GmbH bereit gewesen C.S. das marktübliche Vollzeitgehalt eines TW´s zu zahlen, wäre er wohl kaum abgeneigt gewesen ab sofort ganztags der GmbH zur Verfügung zu stehen.
Da hätte man mal die Gelegenheit gehabt einem verdienten Mitarbeiter eine Zukunftsperspektive zu geben.
Hallo,
daß CS das marktübliche Gehalt eines TW`s mit all seinen Unabwägbarkeiten seiner Berufung als Arzt vorziehen würde, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
RudiF
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