Zitat:
Zitat von Tante Käthe
Wäre die GmbH bereit gewesen C.S. das marktübliche Vollzeitgehalt eines TW´s zu zahlen, wäre er wohl kaum abgeneigt gewesen ab sofort ganztags der GmbH zur Verfügung zu stehen.
Da hätte man mal die Gelegenheit gehabt einem verdienten Mitarbeiter eine Zukunftsperspektive zu geben.
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Hallo,
daß CS das marktübliche Gehalt eines TW`s mit all seinen Unabwägbarkeiten seiner Berufung als Arzt vorziehen würde, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
RudiF