Die Frage ist ja immer wofür Baurecht bestehen muss. Nur für den neuen Tivoli, das gesamte Projekt "Sportpark Soers" oder auf für die damit verbundenen Umsiedlungen der Kleingärtner und Postsportler?
Wenn man das "Schnellverfahren" lediglich auf die Gründungsarbeiten für den neuen Tivoli beschränkt und in einem "Nebenverfahren" die Gärtner und Tennisspieler umsiedelt könnte gegen Projekt A wohl kaum jemand klagen weil die Kleingärtner in ein Landschaftsschutzgebiet umziehen müssen, oder sehe ich das falsch? Die zulässigen Klagen von Anwohnern oder Tivoli-Gegnern könnten sich somit lediglich auf den neuen Tivoli inkl. Randbebauung beschränken. Und wenn hier alle notwendigen Gutachten (Verkehr, Lärm, ...) vorliegen oder bis zum Genehmigungsverfahren vorliegen werden sollte einem früheren Baubeginn als Schnorchi ihn hier prophezeit doch nichts im Wege stehen, oder hab ich da nen Denkfehler drin?
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