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Alt 29.01.2018, 20:39
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Öcher Wellenbrecher Öcher Wellenbrecher ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Das sehe ich beides anders.

Grundsätzlich denke ich schon, dass der e.V. als Alleingesellschafter einen professionellen Berater engagieren darf, um seine ins Schlingern geratene Tochter-GmbH vielleicht noch irgendwie zu retten. Wenn dafür allerdings überplanmäßig mehr als 40.000 Euro Honorar aus der Vereinskasse fällig werden, braucht das Präsidium laut Satzung eine entsprechende Genehmigung des Kontrollgremiums Verwaltungsrat. Das Präsidium muss die Freigabe eines bestimmten Betrages beantragen, der VR muss der Sonderausgabe formgerecht zustimmen. Und dies erst recht, wenn man bedenkt, dass das Präsidium zu diesem Zeitpunkt ja nur noch ein Torso aus Schatzmeister und zwei Beisitzern war.

Möge man doch endlich ein Protokoll vorlegen: Der VR hat in seiner Sitzung vom xx.xx.2017 mit y zu z Stimmen einer vom Präsidium beantragten Sonderausgabe in Höhe von xx.xxx Euro zwecks Engagements eines Beraters für die GmbH zugestimmt. Und schon wäre das Thema erledigt.

Die Aktion Lebenslange Mitgliedschaft ist zwar, wie du richtig sagst, Vereinssache. In unserer Satzung steht aber, dass die Mitgliedsbeiträge von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Dass das Präsidium und der VR eine neue Mitgliederkategorie erfinden und dafür selber die Beiträge festlegen dürfen, steht da nicht, kann aber vielleicht aus irgendwelchen Nebenbestimmungen hergeleitet werden.

Jedenfalls muss auch hier die Finanzierung, wenn für eine solche Aktion hohe Werbekosten anfallen und wenn diese nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen waren, entsprechend als Sonderausgabe vom Präsidium beantragt und vom VR genehmigt werden. Gleiches gilt für die Kosten der Beauftragung von Herrn Berater Horstmann. Wofür haben wir denn sonst überhaupt diesen Verwaltungsrat, dessen wichtigste Aufgabe laut Satzung die Kontrolle der vom Präsidium beabsichtigten oder getätigten Finanzgeschäfte ist?

Da es hier nicht um Peanuts geht, haben die Mitglieder meines Erachtens ein Recht zu erfahren, ob die Bereitstellung all dieser überplanmäßigen Sonderausgaben ordnungs- und satzungsgemäß gelaufen ist. Es ist schließlich auch ihr Geld, das da verausgabt wurde.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Protokolle müsse natürlich nicht veröffentlicht werden. Es würde schon reichen, wenn der neue VR eine Erklärung auf der Homepage abgegeben würde, dass alles genau geprüft wurde und dass nach Sichtung aller Protokolle und Belege keine Gründe zur Beanstandung bestehen. Ist das zu viel verlangt?
Wenn es diese Protokolle bzw. die Zustimmung zu diesen Ausgaben geben würde, wäre es doch schon längst öffentlich bestätigt?
Durch das aktuelle Schweigen in Walde bzw. in dem man das Thema aussitzt, bestätigt man doch indirekt das man Fehler gemacht hat und letzendlich das Kontrollorgan VR übergangen und Mitglieder scheinbar getäuscht hat.
Ich bleibe dabei, wenn dieses Thema vor der JHV bekannt gewesen wäre, dann wäre die Wahl anders verlaufen.
Wenn das einfach unkommentiert bleibt....dann brauchen wir keine Satzung mehr, dann wird einfach nach Gusto entschieden und Mitglieder sind nur noch die Zahlhannesse und nicken Entscheidungen nach Gutsherrenart einfach nur noch ab.

Transparenz...scheinbar auch diesmal nur eine Floskel!
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Ende aus Micky Maus

Geändert von Öcher Wellenbrecher (29.01.2018 um 20:44 Uhr)
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