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Alt 03.09.2013, 09:34
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Wichtig ist aber, dass Kölmel diesen Anspruch gegenüber dem TSV hat. Wenn der Spielbetrieb nicht wieder in den TSV zurückgeholt wird, wird der TSV nicht unbedingt über viel mehr als seine Mitgliedsbeiträge und ein wenig mehr verfügen. Die TV-Gelder stehen der GmbH zu, da diese Lizenzpartner ist. Also müssen die 15% der TV-Gelder erst einmal irgendwie von der GmbH zum TSV übertragen werden. Eine Alternative wären Darlehen, doch könnte der TSV diese vermutlich nicht bedienen. Also bleiben eigentlich nur Ausschüttungen der GmbH an den TSV. Eine Ausschüttung geht aber nicht so einfach...
Muss denn unbedingt formelle "Ausschüttung" der GmbH an den e.V. vollzogen werden? Es könnte nach meinem laienhaften Verständnis vielleicht doch auch so laufen, dass die Mutter ihre Tochter dazu verdonnert, eine Art Vermarktungsvertrag mit Kölmel abzuschließen, so dass die GmbH direkt an Mister 15 Prozent zahlt. Im Gegenzug verzichtet Kölmel auf seine Ansprüche gegenüber dem Verein. Die GmbH hätte dann einfach nur einen zusätzlichen Ausgabeposten zu bewältigen und müsste ihren Etat eben so gestalten, dass sie im Fall der Fälle mit nur 85 statt 100 Prozent der TV-Einnahmen über die Runden kommt.
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