Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Die Terrassenhäuser sind private Bauvorhaben mit Baugenehmigung.
Willst Du die verhindern ?
Den Schadensersatz kannst Du nicht bezahlen.
Verhindern hätte man die Bebauung des Wüwa im Bebaungsplanverfahren.
Da haben alle geschlafen.
Den Schuttwall stehenzulassen und terrassenartig zu bebauen ist Erinnerung genug.
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Im Gegensatz zu Dir, hab ich da keine Ahnung von! Es war auch schon ein Wasserkraftwerk in der Eifel geplant - trotzdem haben die Bürger es verhindert!
Oder den Ausbau des Aachener Walls...
Sollte irgendein Gericht der Petition recht geben, sind nicht die Initiatoren es, die den Schadensersatz zahlen müssen, würde ich mal behaupten... oder was sagst Du dazu?
Nehmen wir an, Dein Nachbar hätte einen Bauernhof von 1762. Nun will er Wärmedämmung anbringen, doppelt verglaste Kunststofffenster, usw. Er hat das ganze Material gekauft und eine Firma beauftragt. Nun gehst Du zur Stadt und beschwerst Dich, weil das Haus unter Denkmalschutz stehen müsste. Du bekommst recht und Dein Nachbar darf sein Bauvorhaben nicht ausführen. Dann bekämst Du zwar Krach mit ihm, trotzdem musst Du ihm keinen Schadensersatz zahlen!