"Hier will man ja quasi beweisen, dass Heyen aktiv in die Geschäftsführung eingriff.
Ach so, außerdem kommt natürlich hinzu, dass von der GmbH nichts mehr zu holen ist. Wird der AR hier verurteilt, kann der Kläger Schadensersatz geltend machen..."
Vielleicht sollte man mal beweistechnisch untersuchen, ob nicht vergangene Aufsichtsräte in der Amtszeit von Krämer ebenfalls aktiv in die Geschäftsführung eingegriffen haben... und mit verantwortlich sind...
|