Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958
Genau da sind wir schon im Thema. Will heißen im Bereich der Spekulation.
Daher kann es nur eins geben,
entweder gibt es in den Statuten des DFB klare Regeln im Rahmen der Lizenzierung, die klar benennen welche Banken o.k. sind und welche nicht,
oder aber es steht in den Statuten nichts dazu.
Ist Letzteres der Fall, müsste man Uerdingen die Lizenz erteilen. Steht es hingegen darin klar benannt, ist Uerdingen draußen.
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ist das so? habe ich mich nicht als handelndes unternehmen zu informieren welche rechtlichen vorschriften gelten? bin kein jurist aber nennt man das nicht allgemeien sorgfaltspflicht?
in den statuten steht dass die kohle eingehen muss. wenn ich das nicht gewährleisten kann habe ich ein problem. das ist doch keine service stelle für bankinformationen.