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Alt 03.03.2010, 13:31
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AIXtremist AIXtremist ist offline
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
...

hier steht noch:
"Die Ausleihe eines Spielers zu einem anderen Verein stellt einen Vereinswechsel dar. Die Rückkehr des Spielers nach Ablauf der Ausleihfrist zum ausleihenden Verein stellt ebenfalls einen Vereinswechsel dar und ist nur in den Wechselperioden I und II möglich."

Ich lese daraus, dass die Rückkehr innerhalb der Wechselperioden stattfinden muss, aber nicht die Ausleihe..

Man kann also keinen Spieler für 3 Monate ausleihen. Mindestens 6 Monate und die Rückkehr muss innerhalb einer Wechselperiode erfolgen.

Gruss

svenc
Solltest du da nicht besser draus lesen:

Ausleihe = Wechsel
Wechsel = nur möglich in den Transferperioden (und die letzte dieser Transferperioden ist ja bekanntlich seit dem 1. Februar 2010 vorbei)

?

Demnach sind nur noch arbeits-/vereinslose Spieler als Verstärkung möglich.
Ausleihen können, da sie wie "normale" Wechsel gehandhabt werden, diese Saison nicht mehr getätigt werden.

Von einer Leihspielerbegrenzung habe ich auch noch nichts gehört, was aber nicht heissen muss, das es eine solche nicht gibt. Doch das bezweifel ich irgendwie.
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