Zitat:
Zitat von Zaungast
Hm, wie verhält sich sowas eigentlich grundsätzlich? Wenn ein Vorstand entlastet ist, sind dann alle fein raus oder kann später ein seiner Ansicht nach geschädigter Außenstehender dann eben die anwesend gewesene Mitgliedschaft zur Verantwortung ziehen? Oder stellvertretend den betreffenden Verein?
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Vereinfacht gesagt, schützt die Entlastung davor, dass der Entlastende den Entlasteten haftbar machen kann.
Die Alemannia kann also keinerlei Ansprüche mehr gegen die Entlasteten geltend machen (für die Zeit bis zur Entlastung), jeder andere allerdings schon, sofern er solche hat.
Die Entlastung hat auch keine strafrechtlich befreiende Wirkung.