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Alt 27.03.2018, 19:24
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

Auf besagtem Infoabend ist aber erklärt worden, dass die Gläubiger alles, was nicht niet- und nagelfest (außer den Schulden) und für die Fortführung des Spielbetriebs notwendig ist, für einen symbolischen Euro rausrücken sollen. Da war zwar noch an die neue GmbH und noch nicht an den e.V. als Empfänger gedacht, aber der jetzt einzuschlagende kleine Umweg ändert ja nichts an der Grundidee.
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