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Alt 27.03.2018, 19:23
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

abschließend kann ich die Frage vermutlich wie die wenigsten beantworten, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass alle Vermögensposten tatsächlich verwertbar sind. Ich wüsste nicht, inwieweit die Gläubiger mit einem einfachen Vermarktungsrecht etwas anfangen können. Dazu benötigt man auch die entsprechende Lizenz bzw Mannschaft, um überhaupt etwas vermarkten zu können. Das ist das, was ich mir herleiten kann. Korrekt kann uns das mit Sicherheit aber nur ein entsprechender Fachmann sagen. Ich denke aber, dass Niering schon alles verwerten muss, was er verwerten kann. Er ist schließlich vom Staat mit der Wahrung der Gläubigerinteressen beauftragt worden und nicht mit der Wahrung unserer Interessen. Das wäre schon ziemlich unfassbar, wenn er eine Mio übersehen würde
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