Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958
Wieso?
"Der Insolvenzgeld-Zeitraum umfasst die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.
Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses.
Im Falle einer Freistellung ist für die Bestimmung des Insolvenzgeldzeitraumes nicht der letzte Arbeitstag, sondern ebenfalls das (spätere) Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend."
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Unser Insolvenzverfahren soll nach derzeitiger Planung um den 1. Juni herum eröffnet werden. Das heißt, dass Ernst und alle anderen Angestellten für März, April und Mai nachträglich Insolvenzgeld von der BfA bekommen. Derzeit werden die die Gehälter vom Insolvenzverwalter vorfinanziert. Er hat, wie er beim Mitgliederabend erklärt hat, dafür einen (natürlich durch die BfA-Zusage abgesicherten) Kredit bei seiner Hausbank aufgenommen. Das ist so üblich, wenn ein Unternehmen weitergeführt werden soll.
Ist das Verfahren erst eröffnet, zahlt die BfA kein Insolvenzgeld mehr. Dann müssen die Gehälter aus der Masse beglichen werden - und Niering muss sich überlegen, ob er sich einen vermutlich hochdotierten Vertrag wie den von Ernst noch leisten kann. Dass, wie du offenbar meinst, lukrative Verträge nach der Verfahrenseröffnung einfach weiterlaufen und dann vom "Insolvenzgeld" bezahlt werden, ist Unfug. Das Insolvenzgeld der BfA gibt's übrigens auch nicht geschenkt. Vielmehr wird das Amt die Kohle als Gläubigerforderung geltend machen.