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Alt 27.01.2016, 20:06
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Zitat von ich_und_er Beitrag anzeigen
Das LG Bonn hat da einen interessanten Ansatz (siehe http://www.steuer-schwarz.de/insonew...-der-insolvenz). Ob die Rechtsprechung beim LG Aachen ähnlich ist, weiß ich nicht, aber zusammenfassend lässt sich sagen:

* Ein Insolvenzverwalter trifft keine Schuld weil er kein allgemeiner Vertreter sowie kein Organ der Gesellschaft wäre
* Die Insolvenzgesellschaft sei aufgrund des Insolvenzbeschlags zur Offenlegung nicht in der Lage, es träfe sie insoweit kein Verschulden, was jedoch Voraussetzung für ein Ordnungsgeld wäre
* Die gesetzlichen Vertreter blieben zur Offenlegung verpflichtet, jedoch nur bezogen auf das insolvenzfreie Vermögen. Die gesetzlichen Vertreter seien aber nicht verpflichtet, die Offenlegung aus dem Privatvermögen zu finanzieren. Wenn daher das aus der Insolvenz freigegebene Vermögen nicht zur Deckung der Offenlegungskosten ausreiche, sei ein Ordnungsgeldverfahren gegen die gesetzlichen Vertreter unzulässig.

Wenn das an anderen Gerichten ebenso gehandhabt wird, kann theoretisch die Bilanz für die entsprechenden Jahre völlig ignoriert werden (zumindest verstehe ich das so, wenn man nur dreist genug ist).

Viele Grüße
Ne, ist nicht ganz so. Das Urteil befasst sich mit der Situation in der Insolvenz: Der Verwalter ist verpflichtet, bekommt aber kein Ordnungsgeld. Die Geschäftsführer sind, soweit sie noch im Amt sind, ebenso verpflichtet, aber nur im Hinblick auf das insolvenzfreie Vermögen (praktisch 0). Die Geschäftsführer können außerdem nicht verpflichtet werden, wenn die Mittel zur Veröffentlichung fehlen, diese aus eigener Tasche zu bezahlen.

Die Insolvenz ist aber jetzt abgeschlossen. Jetzt ist das gesamte Vermögen der Gesellschaft insvolenzfrei, rechnungslegungspflichtig sind nur noch die Geschäftsführer, und mit fehlenden Mitteln für eine Veröffentlichung können die sich auch nicht rausreden (weil das bedeuten würde, dass sie einen erneuten Insolvenzantrag stellen müssten).

Ist halt hier ein besonderer Fall, weil am Ende eines "normalen" Insolvenzverfahrens die Gesellschaft üblicherweise nicht mehr fortbesteht, sondern liquidiert ist und das ganze Geschäft (wenn überhaupt) in einer neuen Gesellschaft fortgesetzt wird. All das haben wir wegen der Planinsolvenz nicht...
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