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Alt 29.12.2012, 20:38
rocker rocker ist offline
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Ich finde, dass wir ganz unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren (und eventuell zivilrechtlichen Ansprüchen) nach Abschluss dieser Verfahren und nach der Insolvenz eine vereinsinterne Aufarbeitung vornehmen sollten. Dazu sollten Vertreter der beteiligten Gremien, einfache Mitglieder und Vereinsfremde von der Mitgliederversammlung befugt werden, alle Unterlagen des Vereins einzusehen - quasi wie ein Vereinsgerichtsverfahren. Dabei geht es gar nicht um Sanktionen, sondern es sollte eine Aufarbeitung geben, mit der man dann eben auch feststellen kann, welche Fehler man in der Zukunft besser nicht mehr macht.
Ist ja irgendwie richtig. In diesen Rückblick in die Vergangenheit soll jedoch nicht zuviel Aufwand investiert werden. Wichtiger ist es nach vorne zu schauen und neue umsetzbare Ziele mit den dazu gehörenden neuen Gremien und Konzepten zu finden und zu entwickeln. Egal wie, irgendwie muss und wird es weitergehen!
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a.tetzlaff (29.12.2012), Dirk (29.12.2012), Willi (02.01.2013)