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Alt 24.07.2013, 12:19
Niemand
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Die JHV des TSV muss nach unserer Satzung der Übertragung von "Anteilen" an wen auch immer ... zustimmen.

Das können natürlich nur Anteile des TSV an seiner GmbH sein, der TSV ist ja als einziger Gesellschafter "Eigentümer" seiner GmbH...

klööss
Und eine solche JHV soll in nicht all zu ferner Zukunft stattfinden...
Ob man den Mitgliedern da ploetzlich was zum ab-/zustimmen vorlegen wird?
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