Zitat:
Zitat von Max
Ich kann mir nicht vorstellen, wie Anteile an einem Verein übertragen werden könnten. Ein Verein ist eine Personengesellschaft; er besteht aus den Personen, die ihn bilden. Sonst kann er doch niemandem "gehören", oder?
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Die JHV des TSV muss nach unserer Satzung der Übertragung von "Anteilen" an wen auch immer (wie seinerzeit 2010 bei den Anteilen der Stadion-GmbH an die Stadt bei der Besicherung der Darlehen "SK-Heinsberg" zu Kommunalkonditionen) zustimmen.
Das können natürlich nur
Anteile des TSV
an seiner GmbH sein, der TSV ist ja als einziger Gesellschafter "Eigentümer" seiner GmbH...
klööss