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Alt 24.07.2013, 10:22
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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...nun...

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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht vorstellen, wie Anteile an einem Verein übertragen werden könnten. Ein Verein ist eine Personengesellschaft; er besteht aus den Personen, die ihn bilden. Sonst kann er doch niemandem "gehören", oder?
Die JHV des TSV muss nach unserer Satzung der Übertragung von "Anteilen" an wen auch immer (wie seinerzeit 2010 bei den Anteilen der Stadion-GmbH an die Stadt bei der Besicherung der Darlehen "SK-Heinsberg" zu Kommunalkonditionen) zustimmen.

Das können natürlich nur Anteile des TSV an seiner GmbH sein, der TSV ist ja als einziger Gesellschafter "Eigentümer" seiner GmbH...

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mise (24.07.2013)