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Alt 12.08.2017, 08:04
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass check2win vertragswidrig gehandelt hat, ist die Höhe des Schadens festzustellen. Dieser ist gleich der Summe der Zahlungen, die check2win noch hätte leisten müssen abzüglich der Gelder, die DocMorris geleistet hat.
Wobei die Alemannia als Reaktion den Vertrag im Januar ebenfalls fristlos gekündigt hatte:
http://alemannia-aachen.de/aktuelles...ponsor-23813v/

Von außen betrachtet könnte man nun darauf kommen, dass die Alemannia damit auch auf die ausstehenden Zahlungen für den anteiligen Zeitraum ab Kündigung verzichtet hat. Ich hielt das damals schon für eine "Kurzschlussreaktion".

Es sei denn, die Alemannia hätte sich dieses Recht im Vertrag zugesichert in einer Weise, nach welcher ihr trotz Kündigung noch die entsprechenden Gelder zustünden, obwohl hierfür kein werblicher Gegenwert mehr erbracht wird. Ob der Sponsor so etwas unterschrieben hätte, ist zumindest fragwürdig. Wir werden es vermutlich irgendwann nach Abschluss des Gerichtsverfahrens erfahren.
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