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Alt 07.09.2013, 13:42
WoT WoT ist offline
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Mist, nun kribbelt es doch in den Gichtgrabblern...



Ähem, ich möchte Dir eigentlich nicht widersprechen, denn ich kann Deine Ausführungen gut nachvollziehen. Trotzdem habe ich den Verdacht, dass die verheerend sein könnten, und somit so evtl. nicht sein dürfen.

Zu Deinen Ausführungen passt, dass der TSV anscheinend bei Mönning die Forderung aus Kölmel schon einmal angemeldet hat. Mönning fand das in Düren nicht gut und ich kann dies nachvollziehen. Auf diese Weise hätte sich der TSV der Kölmel-Schuld scheinbar prima entledigt hätte. Das Problem wäre dann aber die Ausgliederung. Die Sachgründung wäre damals m.E. (auch indirekter Hinweis von Mönning) falsch gewesen, denn der TSV hätte dann diese Schuld (verdeckt) mit übertragen. Dann hätte die Sacheinlage nicht mehr für das Eigenkapital ausgereicht.

Nach meiner Vorstellung, bitte korrigiere mich, wäre dann die Kölmel-Schuld bei der GmbH und Mönning hätte eine ziemlich große Förderung gegenüber dem TSV wegen nicht erbrachter Stammeinlage. Ich denke mal, dass man mit Kölmel besser verhandeln kann als mit Mönning. Wäre dies also nicht evtl. ein Eigentor? Muss nicht gerade dafür gesorgt werden, dass die Kölmel-Schuld nur beim TSV verbleibt, damit diese in der Zukunft nach dem Thema TV-Gelder entfällt?



Ein nachvollziehbarer Ansatz, aber siehe oben.



Stimmt. Die Schuld ist bilanziell auszuweisen und führt zu einer bilanziellen Überschuldung. Aufgrund des Rangrücktritts liegt dann im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Betrachtung keine Überschuldung vor.


P.S.: Eine Darlehensrückzahlung (Tilgung) ist keine Betriebsausgabe, denn ansonsten müsste der Gegensatz (also die Darlehensaufnahme) zu Betriebseinnahmen führen; das ist aber nicht der Fall.
Danke!

Zu allem nur noch kurz, weil es -jedenfalls was mich betrifft- ja nur Vermutung und Deutung dessen ist, was man so hört.

Ich habe von jemandem, der, wie ich sicher annehme, richtig gut weiß, was er sagt, gehört, die bei der Sacheinlage zur "Gründung" (genauer: ersten Kapitalerhöhung auf 2.6Mio für die Lizenzübertragung) angesetzten Gegenstände und Werte seien von RAen und WP geprüft und gutachterlich bestätigt. Dazu gehörte -soweit mir geläufig- die Marke "Alemannia Aachen", die jedenfalls damals (!) ziemlich wertvoll gewesen sein dürfte, usw. In Folge der Lizenzübertragug kam noch die Erstligalizenz hinzu, die wohl nicht gerade wertlos war. Jetzt nur einzelne Positionen der Sacheinlage nachträglich neu zu bewerten, scheint mir persönlich nicht so überzeugend; im Grunde widerstrebt mir bereits die Vorstellung, es könne nach so langer Zeit überhaupt noch sinnvoll neu bewertet werden.

Ich habe von jemand anderem, der sich allerdings bei wichtigen Dingen immer ziemlich vernebelt und gelegentlich bestenfalls wirr äußerte (wer wohl?) in Erinnerung, die ursprüngliche Sacheinlage sei durch erwirtschaftetes Eigenkapital ersetzt und ebenso sei bei einer (?) weiteren Kapitalerhöhung verfahren worden.

Insgesamt habe ich den Eindruck, daß die Stammeinlage erbracht ist und da deshalb nichts droht. Und daß zudem der Freistellungsanspruch existiert, jedoch mit recht fraglicher Bonität (und ggf in Folge des Verfahrensabschlusses schließlich fraglicher Verität).

Es ist aber -wie gesagt- nur ein Eindruck, eine Summe aus Vermutungen, die selbstverständlich keine vertiefte Diskussion oder gar einen Streit lohnte.

Geändert von WoT (07.09.2013 um 13:49 Uhr)
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