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Alt 05.09.2013, 17:05
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Da hab' ich mir doch eine Super-Lösung zusammengereimt, oder? Aber ich krieg bestimmt gleich die Haken erklärt.
Wenn es so wäre, wie Du annimmst, hatte die GmbH trotzdem die gesamten TV-Gelder zu versteuern, denn die DFL/DFB rechnet nun mal gegenüber dem Lizenznehmer, der GmbH, ab. Die GmbH hat nun nur das Problem, dass in Deinem Fall nur 85% ankommen. Leider kann man die Differenz nicht schlabbern, denn sonst stimmen ja die 100% TV-Gelder nicht.

In dem Fall wird dann die Differenz (15%) als eine (Darlehens-)Forderung gegenüber dem TSV ausgewiesen. Wichtig ist aber, die GmbH muss 100% als Ertrag ausweisen und den Rest versteuern, wenn positive Ergebnisse anfallen etc..

Nun haben wir an dieser Stelle zwei Szenarien:

A) laufen lassen
Angenommen Kölmel bekommt über mehrere Jahre die anteiligen TV-Gelder, dann wird die Forderung der GmbH immer größer und größer. Wovon will der TSV denn diese Gelder bezahlen? Von Spenden oder Beiträgen? Nö, die werden u.a. für die Mitgliederversammlungen benötigt. Also passiert nichts. Dann kommt aber irgendwann ein böser Wirtschaftsprüfer der GmbH und fragt nach der Werthaltigkeit dieser Forderung. Antwort: "Der TSV würde ja gerne zahlen, kann er aber nicht". Also Berichtigung der Forderung. Steuerlich wäre dies dann eine Vermögensminderung und somit eine verdeckte Gewinnausschüttung, die auch zu Steuern führt.
Auf der Seite des TSV würde über die Jahre parallel eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe aufgehäuft werden. Es würde sich die Frage stellen, ob erst eine Überschuldung beim TSV eintritt, bevor die GmbH nach der Werthaltigkeit gefragt wird. Das will eigentlich auch niemand, zumal in diesem Fall auch die GmbH ein riskantes Spiel spielen könnte, wenn nämlich die Jahresergebnisse eine schwarze Null bringen würden, wären zwar keine Steuern zu zahlen, aber bei der GmbH gingen die fehlenden TV-Gelder voll zu Lasten der Liquidität. Im schlechtesten Fall könnte dies bei ungünstigen Konstellationen zur Zahlungsunfähigkeit führen.

B) abstottern
Wenn die GmbH nun für den TSV zahlt und gleichzeitig eine Forderung entsteht, kann die GmbH auch dafür sorgen, dass sie Gewinne macht. Nach Versteuerung schüttet sie Gelder an den TSV aus und dieser begleicht mit dieser Liquidität die Schuld bei der GmbH. Die Uhren (Forderung der GmbH ggü. TSV/Verbindlichkeit des TSV ggü. der GmbH) sind wieder auf Null gestellt und im folgenden Jahr geht das Spiel von vorne los, wenn die Gewinne ausreichen.

Im Endeffekt sind beide Alternativen in der Auswirkung identisch, nur die Wege sind unterschiedlich.
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
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