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Alt 17.01.2014, 10:11
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Zitat:
Zitat von Kreurzitter Beitrag anzeigen
Wie bereits weiter vor bemerkt benötigen, übrigens beide, gem. Satzung zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. (§ 9.5.1).
Bei Dr. Terbrack bin ich mir da unsicher; seine zweite Amtszeit wird er ja nicht der ursprünglichen Wahlperiode gemäß beenden. Nach § 9.5.3 entscheidet hier der Wahlausschuss "nach der Nominierungsordnung", die es aber meines Wissens gar nicht gibt.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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