Zitat:
Zitat von Kreurzitter
Wie bereits weiter vor bemerkt benötigen, übrigens beide, gem. Satzung zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. (§ 9.5.1).
|
Bei Dr. Terbrack bin ich mir da unsicher; seine zweite Amtszeit wird er ja nicht der ursprünglichen Wahlperiode gemäß beenden. Nach § 9.5.3 entscheidet hier der Wahlausschuss "nach der Nominierungsordnung", die es aber meines Wissens gar nicht gibt.