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Alt 22.08.2017, 13:56
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Auch dazu hat Rambau am Donnerstag kurz etwas gesagt: Mit dem Gönner sollte demnach ein "Letter of Intent" besiegelt werden, um die ganze Sache wasserdicht zu machen. Rambau ergänzte, ihn würde ja wohl hoffentlich niemand für so naiv halten, in dieser Sache ohne eine solche schriftliche Vereinbarung aktiv zu werden.
Ein "Letter of Intent" ist genau das, was der Name sagt: eine Absichtserklärung. Also keine Vereinbarung. Er ist nicht rechtsverbindlich, kann nicht eingeklagt werden, macht nichts wasserdicht. Es gibt Beispiele im Dutzend aus der Wirtschaft, in der ein LoI das Papier nicht wert war, auf dem er ausgedruckt wurde.

Edit: AndreAC seine Fingerchen waren fixer.
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