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Alt 15.01.2018, 20:21
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Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Müsste bei der ganzen Diskussion nicht eigentlich wichtig sein, ob er es als Privatperson oder als Amtsinhaber verschickt hat?

Es ist doch ein Unterschied, ob ich etwas privat bei WhatsApp an einen ausgewählten Kreis verschicke, oder ob ich es öffentlich bei Facebook poste.

Wenn man einem "Kumpel" (auch wenn er bei der Presse arbeitet) etwas im Vertrauen schreibt, ist es für mich trotzdem nicht die feine englische Art dies sofort zu veröffentlichen!

Das ist ja fast schon kriminell...

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Nein!

Wenn er privat in Köln- oder Gladbach-Bettwäsche schlafen würde (ja, der Vergleich hinkt) und das gelangt an die Öffentlichkeit, wären auch zumindest Zweifel angebracht, ob er als ehrenamtlicher Repräsentant der Alemannia bzw. der Fan-IG mangels Identifikation geeignet wäre.

Wenn man privat jemanden widerrechtlich erschießt (Vergleich hinkt ebenfalls), wird das in aller Regel auch berufliche Konsequenzen haben.

Wenn er privat volksverhetzende, rassistische Schriften verbreitet (genau das hat er getan) und das kommt raus, kann er schlechterdings weiterhin Funktionen in Vereinen bekleiden, die sich das Gegenteil dessen in Form ihres Leitbildes auf die Fahnen geschrieben haben.

Er kann sich schlecht darüber beschweren, dass etwas raus kommt, was er mit seiner kompletten (?) Kontakte-Liste geteilt hat.

Kriminell ist die Veröffentlichung sicherlich nicht, insbesondere wo es ja vermutlich keine Verschwiegenheitsvereinbarung gab.
Eher ist es kriminell, Volksverhetzung und Rassenhass als Privatsache unter den Tisch kehren zu wollen.
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Rabauke12 (17.01.2018)