Ärger mit Subunternehmern / Bebauung Südgebäude
Offenbar gibt es Ärger zwischen Hellmich und Subunternehmern, die von Hellmich als Generalunternehmer ihre Restzahlungen nicht erhalten wegen angeblicher Mängel.
Es ist aber normal bei einem Projekt dieser Größe, dass es Mängellisten gibt und dass Restzahlungen deshalb zurückgehalten werden. Natürlich zahlt Hellmich seine Subs nicht, wenn in Ihrem Bereich Mängel vorgebracht werden.
Pikanterweise hat ein Subunternehmer sich bereits einen Anwalt genommen und klagt die Restzahlung ein. Ein Mitglied der beauftragten Anwalts-Kanzlei ist übrigens Mitglied das ARs der Gmbh.
Teil des Auftrags an Hellmich über 50 Mio € war die Bebauungs des Südgrundstücks mit Hotel o.ä. Die Stadt hat zu diesem Zweck das Grundstück zur Verfügung gestellt.
Hellmich war nur deshalb so günstig, weil er als Einziger der Bieter angeblich ein Vermarktungs- und Bebauungskonzept für das Südgrundstück hatte.
Bisher hat Hellmich davon keinen Gebrauch gemacht. Offenbar besteht kein Interesse mehr, wie man inzwischen bei der Stadt befürchtet.
Was passiert, wenn Hellmich die Bebauung des Südgrundstück endgültig fallenlässt?
Muss dann nachträglich die Gmbh mehr als die vereinbarten 50 Mio € (+ Nachträge ) zahlen?
Gibt es für diesen Fall eine Klausel ?
Wer vermarktet dann das Grundstück, dessen Wert nicht unbeträchtlich ist
(..t qm x geschätzt 200 € / qm) ?
Hat etwa Hellmich von vorneherein garnicht ernsthaft die Bebauung des Südgrundstücks betrieben, sondern wollte nur damit seinen Preis mindern ?
Hat er sich damit einen Vorteil gegenüber anderen Bietern verschafft ?
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "
Rudolf Servatius
Geändert von a.tetzlaff (17.02.2010 um 19:48 Uhr)
|