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Alt 08.07.2017, 16:41
greeny greeny ist offline
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Vielleicht startest du noch einmal einen Versuch ...

Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
... Eben deshalb sollte das Antrags- und Kandidaturrecht in der Satzung anders geregelt werden, nämlich so, dass Interessenten diese 50 Unterschriften nicht beibringen müssen. ...[/URL]
Mehr war damals leider nicht machbar! Wir haben unendlich gekämpft, um diese Satzungsänderung durchzubringen. Es war eine nervenaufreibende Zeit ... ein unendlicher Kampf (ich empfand es sogar eher als Krampf). Sprich doch einfach mal den einen oder anderen aus der Satzungskommission an.

Und vielleicht startest du noch einmal einen Versuch, eine neue Satzung - ganz nach deinen Vorstellungen/Wünschen - zur Abstimmung zu bringen. Die erforderliche Mehrheit dafür zu finden, wird sehr schwierig.

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Mott (09.07.2017), Rolli Kucharski (10.07.2017)