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Alt 04.09.2013, 23:37
rocker rocker ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Vereinsausschluss, damit wir ihn und seinesgleichen bei der nächsten Versammlung nicht wiedersehen. Dafür muss man nicht mal die Satzung ändern; die gibt das schon jetzt locker her. Paragraph 8:

Die Mitgliedschaft erlischt:
"...wenn ein Mitglied innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia homophob oder rassistisch äußert oder anderweitig sich homophob, rassistisch oder politisch-religiös extremistisch verhält, äußert oder sich zu erkennen gibt oder einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung angehört oder mit ihr sympathisiert."

In meiner grenzenlosen Naivität hatte ich allerdings gedacht, allseits als Karlsbanden-Anhänger bekannte Vereinsmitglieder seien bestimmt schon längst ausgeschlossen worden.
Ich bin nicht so sehr der Freund von Sippenhaft, ist auch juristisch schwierig durchsetzbar. Allerdings könnte man nicht nur, nein Alemannia muss die auffällig gewordenen Mitglieder der Karlsbande ausschließen. Natürlich gilt das auch für gewalttätig nachweislich aufgefallene Vereinsmitglieder außerhalb der Karlsbande. Ist ja noch schöner dass diese dem Verein schadenden Chaoten Stimmrecht bei Versammlungen haben.
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Landalemanne (05.09.2013), mise (05.09.2013)