Thema: Frage Iaf
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Alt 31.03.2013, 19:28
chris2010 chris2010 ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Es ging mir aber um die Wahlberechtigung.

Wie lange muss man Mitglied der IG sein, um an dem Abend wählen zu können.
Dazu finde ich nichts.
Heisst das, es reicht , dass spätestens am Abend ein Mitgliedsantrag abgegeben wird?
In der Regel (wenn die Satzung nichts Anderes sagt) genügt zur Wahlberechtigung der Nachweis der Mitgliedschaft am Tag der Wahl.
In dem Zusammenhang gibt es die schöne Anekdote, wie Tennis Borussia Berlin endgültig in die Abhängigkeit von der Göttinger Gruppe und später in den Untergang geriet, als am Tag der Vorstandswahlen der Anwalt der GG mit der Vollmacht von mehreren Hundert neuen Mitgliedern (alles Mitarbeitern der GG und deren Verwandte) auftauchte und einen neuen Vorstand nach den Vorstellungen der GG installierte. Vor so etwas kann man sich mit der Satzung schützen.
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