Zitat:
Zitat von tivolino
Auch dazu hat Rambau am Donnerstag kurz etwas gesagt: Mit dem Gönner sollte demnach ein "Letter of Intent" besiegelt werden, um die ganze Sache wasserdicht zu machen. Rambau ergänzte, ihn würde ja wohl hoffentlich niemand für so naiv halten, in dieser Sache ohne eine solche schriftliche Vereinbarung aktiv zu werden.
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Die Besonderheit eines LoI ist aber, dass er eine unverbindliche Willenserklärung darstellt und sich daraus keine bzw. nur sehr eingeschränkte Rechtsansprüche ableiten lassen.