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Alt 28.11.2012, 10:40
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Stephanie Stephanie ist offline
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Zitat von FeiK Beitrag anzeigen
Hi Stepahnie,

Ich bin davon ausgegangen dass diese Gläubigerausschuss erstmal von allen Gläubigern und dem Gericht gewählt wird:

http://www.insolvenz-ratgeber.de/iv/...igerausschuss/

Zumindestens nach dieser Defintion.
Bei uns ist alles anders.

Ich glaube, das Ganze soll folgendermaßen ablaufen: Heute hat man fünf oder sechs Gläubiger da sitzen, die werden zum Ausschuss ernannt und sagen, dass sie Mönning wollen. Damit geht Mönig dann zur Richterin, die das dann abnicken soll/muss. Und danach wird eine Gläubigerversammlung einberufen, die den Ausschuss abnickt - und Mönning dann quasi auch.

Die Frage ist einfach: Macht die Richterin das mit und machen die Gläubiger heute das mit. Knackpunkt könnte ja die Stadt sein, wenn die als Gläubiger da heute sitzt und Mönning aus irgendwelchen Gründen nicht haben will.
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