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Alt 12.08.2017, 06:50
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Es gab also beidseitig seit der Winterpause keine Leistungserbringung mehr. Was den logischen Schluss folgern lässt, dass aus dieser Zeit eigentlich auch niemand mehr dem anderen etwas schulden kann
Zunächst einmal muss festgestellt werden (vermutlich gerichtlich), ob der Alemannia Schadensersatz zugesprochen werden kann, weil check2win vertragswidrig die Leistungserbringung eingestellt hat. Vielleicht existiert aber auch ein Passus im Vertrag, nachdem check2win die Zahlungen hätte einstellen können. Wir wissen das nicht, da wir den Vertrag nicht kennen. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass check2win vertragswidrig gehandelt hat, ist die Höhe des Schadens festzustellen. Dieser ist gleich der Summe der Zahlungen, die check2win noch hätte leisten müssen abzüglich der Gelder, die DocMorris geleistet hat.

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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts

Geändert von Blackthorne (12.08.2017 um 06:53 Uhr)
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