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Alt 12.06.2013, 11:10
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Teil 2:
"Auf Nachfragen ergab sich eindeutig, dass der Verein nie eine Entnahme bei der GmbH getätigt hat, die GmbH den Verein also nie unterstützt hat. Im Gegenteil, der Verein sei jetzt in großen Schwierigkeiten, weil die kfm. Geschäftsführung der Fußballprofis Teile des Vereinsvermögens, auf das sie unerklärlicherweise (unbemerkten?) Zugriff hatte, für das Profifußballgeschäft verbraucht hat und der Rückzahlungsanspruch jetzt selbstverständlich wertlos sei."
"Volleyball könne sich ohnehin nicht halten, ohne "weitere Zahlungen" aus der Fußball-GmbH. Mönig und Kutsch bestätigtenspäter auf Nachfrage, dass zwischen Verein und GmbH Darlehen flossen mit dem Ergebnis, dass unterm Strich in einem den Verein gefährdenden Umfang dessen Vermögen beim Profifußball versumpft ist."
"Einer Prüfung der vergangenen Gegenrechnungen zwischen TSV und GmbH erteilte Mönig eine Absage. Die GmbH könnte dem TSV eh nichts zurückzahlen; müsste hingegen der TSV an die GmbH zahlen, wären M & M verpflichtet auf dieses Geld zu bestehen - was wiederum dem Verein schaden würde."
Demnach wurden seitens des TSV Alemannia Aachen e. V. der Alemannia Aachen GmbH, Darlehen in nicht bezifferter Größenordnung, und zu keinem näher bezeichneten Zeitpunkt gewährt.
Hierüber gab es jedoch zu keiner Zeit die Legitimation durch die Mitgliedschaft. Auch wurde die Mitgliedschaft bisher nicht darüber informiert, dass es überhaupt Darlehen des Vereins an die Alemannia Aachen GmbH gegeben hat. Demnach haben die Verantwortlichen hierbei eigenmächtig gehandelt.
Des Weiteren steht zu vermuten, dass die Auszahlung dieser unlegitimierten Darlehen zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die Solvenz der Alemannia Aachen GmbH nicht mehr gegeben war, und daher eine Auszahlung grob fahrlässig gegenüber dem Verein war, zumal auf Grund dieser Aktivität der Fortbestand des Vereins, sowie die Gemeinnützigkeit dessen gefährdet wurde. Dies spiegelt sich auch in den Aussagen Mönigs wieder, in dem dieser bestätigt, dass auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Alemannia Aachen GmbH, der TSV Alemannia Aachen e. V. die Darlehen nicht zurück erhalten wird.
Das Präsidium des TSV Alemannia Aachen, hätte zu keinem Zeitpunkt Darlehen, ohne die Zustimmung der Mitgliedschaft an die Alemannia Aachen GmbH gewähren dürfen.
Des Weiteren wurde von beiden Herren bestätigt, dass der damalige kaufmännische Geschäftsführer der Alemannia Aachen GmbH, Herr Frithjof Kraemer, auf für sie unerklärliche Weise (unbemerkten?) Zugriff auf Vereinsgelder hatte, und er dieses Geld für das Profifußballgeschäft innerhalb der Alemannia Aachen GmbH verbraucht hat.
Dies ist jedoch vollkommen unerklärlich, zumal der Schatzmeister des TSV Alemannia Aachen e. V. selbstverständlich laufend die Konten des Vereins zu überwachen hat, und unberechtigte Entnahmen umgehend hätte rügen und rückfordern müssen, sowie die Möglichkeit unberechtigter Entnahmen umgehend hätte unterbinden müssen. Des Weiteren ist generell unverständlich, wie es Herrn Kraemer überhaupt möglich gewesen sein kann, auf Gelder des TSV Alemannia Aachen e. V. zugreifen zu können. Die Erklärung liegt darin, dass der TSV Alemannia Aachen e. V. die Alemannia Aachen GmbH mit der Buchhaltung sowie mit der Mitgliederverwaltung des Vereins beauftragte. Auch hierzu gab es keine Legitimation durch die Mitgliedschaft.
Obwohl dem Präsidium bekannt war, dass die Buchführung des kfm. Geschäftsführers der Alemannia Aachen GmbH, Herrn Kraemer, mehr als unbefriedigend war, wurde es zugelassen, dass dieser die Buchhaltung und Mitgliederverwaltung des Vereins, weiterhin betreute, und auf Grund der erteilten Kontovollmachten auf Teile der Gelder des Vereins wohl ungehindert zugreifen konnte. Der Umstand, dass dem kfm. Geschäftsführer der Alemannia Aachen GmbH, Herr Kraemer, dadurch weitreichende finanziellen Angelegenheiten des Vereins übertragen wurden, war den Mitgliedern nicht bekannt.
Insbesondere durch die unlegitimierte Übertragung der Mitgliederverwaltung sowie der Buchführung des TSV Alemannia Aachen, an die Alemannia Aachen GmbH, hätten die finanziellen Vorgänge hierzu noch viel engmaschiger seitens des Präsidiums überwacht werden müssen. Darüber hinaus hätten Unregelmäßigkeiten hierbei auch dem Verwaltungsrat des TSV auffallen müssen, da dieser die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch das Präsidium kontrolliert. Er kann, und muss hierzu alle ihm sachdienlich erscheinenden Maßnahmen ergreifen, vom Präsidium Auskunft über einzelne Vorgänge, Bericht über die finanzielle Lage des Vereins verlangen und Bücher, sowie Schriften des Vereins prüfen oder prüfen lassen. Zumal das Präsidium dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die wirtschaftliche Lage des Vereins zu berichten hat.
Von daher ist festzustellen, dass die verantwortlichen Personen wenigstens grob fahrlässig gehandelt haben. Ihr Handeln war wohl weder über die Vereinssatzung, noch über das Vereinsgesetz, noch durch die Mitgliederversammlung legitimiert.
Es wäre spätestens jetzt, nach dem Bekanntwerden o. g. Verfehlungen die Pflicht des Vize-Präsidenten des TSV Alemannia Aachen e. V. gewesen, diese zur Anzeige zu bringen, um das Wohl des Vereins nicht zu gefährden, und dadurch die Möglichkeit zu schaffen, die verantwortlichen Personen, für den entstandenen Schaden persönlich haftbar zu machen. Denn das Präsidium hat in eigener Verantwortung den Verein zu leiten, wie es dessen Wohl und die Förderung seiner Mitglieder und des Sports erfordern.
Der Aufarbeitung der vorangegangenen Vorgänge zwischen dem Verein und der GmbH erteilten jedoch unerklärlicher Weise die Herren Kutsch und Mönig eine Absage.
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AIXtremist (12.06.2013), Anderl (12.06.2013), Kalex (12.06.2013), Max (12.06.2013), mise (12.06.2013), rocker (12.06.2013)