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Alt 28.11.2012, 10:33
svenc
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Zitat von Stephanie Beitrag anzeigen
Kürzlich wurde das ja irgendwie noch anders erklärt:

Gläubigerversammlung sind alle Gläubiger und Gläubigerausschuss sind einige, wenige, ausgewählte Gläubiger. Da wohl nicht alle Gläubiger heute anwesend sind bzw. eingeladen sind, sieht das dann ja der Definition nach (die vor 10 Tagen gegeben worden ist) eher nach Gläubigerausschuss aus.

Oder ?
yep. Der Gläubigerausschuss repräsentiert ja wohl den größten Teil der Gläubiger (nach der Summe).
Wenn man jeden Gläubiger befragt, der noch 200 Euro zu bekommen hat und von diesem das gesamte Verfahren abhängig macht, dann endet das bestimmt im Chaos.

Der Gläubigerausschuss muss seine Entscheidungen einstimmig treffen.

Gruß

svenc
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