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Alt 03.04.2017, 09:12
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
In diesem Artikel gibt es zwei von der Bundespolizei veröffentlichte Fotos:

https://www.aachener-zeitung.de/loka...ssen-1.1592627

Ich erkenne darauf einige herumkullernde Bierflaschen nebst mehrerer herumliegender Kronkorken, eine (oder sind es sogar zwei?) leere Plastiktüte sowie eine leicht beschädigte Scheibe...

Wenn das, was auf diesen beiden Fotos zu sehen ist, Anlass genug ist, dass ein ein Großaufgebot von Bundes- und Landespolizisten 71 Leute, die zu einem großen Teil einfach nur zur falschen Zeit im falschen Zug saßen, mit Hunden umstellt und einkesselt, durchsucht (wonach eigentlich?), erkennungsdienstlich behandelt, jedes einzelne Gesicht fotografiert und anschließend zwangsweise auf die Rückreise schickt, dann frage ich mich schon, ob dieser Einsatz und auch die von der Polizei initiierte Presseberichterstattung darüber verhältnismäßig und angemessen waren. Dem Vernehmen nach wurde allen "Identifizierten" gesagt, sie müssten mit Vorladungen zu weiteren Vernehmungen rechnen. Wahrscheinlich wegen der kaputten Scheibe...

Ich wünsche den Herren Bundes- und Landespolizeibeamten viel Erfolg bei ihrer staatstragenden Tätigkeit. Genau für solche Fälle brauchen wir eure Hundertschaften, Männer! Es gibt ja sonst nichts zu tun im Lande. Die gigantische Höhe des angerichteten Schadens rechtfertigt den Aufwand des Einsatzes und der Ermittlungen sicherlich vollumfänglich. Möge der Scheibenbeschädiger, der oder die Plastiktütenbesitzer und jede einzelne, der eine leere Bierflasche in der S-Bahn hinterlassen hat, ermittelt, unverzüglich dem Haftrichter vorgeführt und natürlich mit einem lebenslangen bundesweiten Stadionverbot belegt werden! Und um die Amris kümmern wir uns später, nicht wahr, Herr Jäger...
Da hast du aber ein paar Sachen übersehen oder absichtlich weggelassen:

"Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen, Sachbeschädigung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz".
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