Zitat:
Zitat von petrocelli
Natürlich sind sämtliche AR-Mitglieder nicht raus aus der Nummer! Zumindest was die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht betrifft. Und hier liegt mE die Verjährung durch Insolvenzbeginn erstmal auf Eis.
Nichtsdestotrotz steht derjenige, welcher die Verträge, Erklärungen etc. rechtsverbindlich unterzeichnet hat, primär in der Haftung für zivil- und strafrechtliche Folgen.
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Dass hier der unterzeichnende GF in erster Linie in der Haftung steht, ist denke ich, jedem klar.
Nachdem man ja nun durch die aktuelle Strafanzeige vermeintlich beweisen will, dass der Beschuldigte aktiv ins operative Geschäft eingriff, um ihn hier in die Haftung nehmen zu können.
Da liegt ja die Parallele zu J. L. auf der Hand, welcher ja selbst öffentlich für sich reklamierte, in alles involviert gewesen zu sein...