Zitat:
Zitat von DerLängsteFan
Du schmeißt da etwas zusammen. Bei einer geschäftlichen oder auch bei einer privaten Insolvenz deiner Tochter bist du nicht unterhaltspflichtig. Sie führt auch nicht zwingend zu einem Sozialfall, bei dem du dann erst (nach Deckung deines Grundbestandes) eventuell zur Kasse gebeten würdest.
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Man, man, Du bist vielleicht ein Erbsenzähler. Erstens hast Du die Ironie nicht erkannt, und zweitens ist meine Tochter noch minderjährig...........