Thema: Tobias Mohr
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Alt 07.06.2022, 14:22
Oberstudienrat Oberstudienrat ist offline
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Bei Wechseln innerhalb des Verbandes (also in diesem Fall innerhalb Deutschlands) fällt nur die sogenannte Ausbildungsentschädigung an, wenn ein Spieler seinen ersten Profivertrag unterzeichnet. Die hat Alemannia damals bei Tobis Wechsel nach Fürth geltend gemacht. Unabhängig davon gibt es den FIFA-Solidaritätsmechanismus, der bei verbandübergreifenden Wechseln fällig wird - zum Beispiel, wenn Mark Flekken von Freiburg zu Ajax wechseln sollte.

Von Tobi werden wir also über den berechtigten Stolz hinaus vermutlich erst wieder profitieren, wenn er im Winter für 500 Millionen Euro zu PSG wechselt. Mit den anfallenden 22,5 Millionen Euro dürfte unser Etat dann großzügig gedeckt sein.
Die Frage ist aber, ob da nicht der Insolvenzverwalter die Hand aufhält, da sich die Ausbildungsentschädigung auf die Zeit vor der Insolvenz bezieht. Hier muss man sich dann nun wieder fragen, ob sie dem Verein oder der GmbH zusteht...
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Aix Trawurst (07.06.2022), Modefan (07.06.2022)