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Alt 20.07.2018, 14:57
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Zitat:
Zitat von Kaffeesatzleser Beitrag anzeigen
Für Fehler nicht zwingend. Für Pflichtverletzungen (vorsätzlich oder grob fahrlässig) allerdings schon. Das finde ich auch absolut richtig so.

Im Übrigen weiß doch auch keiner, ob der Herr Hammer sein Sponsoring nicht auch ohne die Nichtentlastung jetzt eingestellt hätte. Wenn es wirklich eine reine Retour auf die Nichtentlastung wäre, ließe das charakterlich aber ziemlich tief blicken, finde ich...

Hammer hat doch sein Sponsoring nicht eingestellt.
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