Zitat:
Zitat von Tante Käthe
Ich lese gerade die vorgeschlagene Satzungsänderung durch. Da fällt mir der Passus auf:
- § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder - (4) Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.
Ist das nicht umgekehrt ... ?? Mit 16 passiv - mit 18 aktiv ... !!??
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aktiv heißt "kann wählen"
passiv heißt "kann gewählt werden"
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig.
(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
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