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Alt 27.05.2008, 11:12
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Zitat:
Zitat von dizoe Beitrag anzeigen
Ich hätte da einmal eine kurze Nachfrage zum §8 Absatz 2 Punkt "C". Wer überwacht diesen Punkt, bzw. wer entscheidet, was rassistisch oder extremistisch ist?
Das können ja dehnbare Begriffe sein.
Wann werden die zuständigen Stellen hier tätig? Wenn Ermittlungen z.B. seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden oder auch nach Hinweisen z.B. anderer Mitglieder?
Ich grüße dich.

Dieser Punkt

Zitat:
Ausschluss aus dem Verein ...
Zitat:
c) wenn ein Mitglied sich innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Alemannia rassistisch äußert oder anderweitig sich rassistisch oder politisch-religiös extremistisch verhält, äußert oder sich zu erkennen gibt oder einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung angehört oder mit ihr sympathisiert)
ist auch und vor allem ein Signal "nach draußen", er zielt auf Mitglieder des TSV, die sich im formulierten Sinne "auffällig" machen. Wie die Zuständigen Kenntnis erlangen, das ist (bewusst) nicht gesagt. Insofern ist jede Form der Kenntnisnahme/-gewinnung möglich.

Entscheiden muss der Vorstand (Satzung §8,1,3).

Dagegen kann das betroffene Mitglied dann noch Schritte unternehmen (Satzung §8,(3): Der Ausschluss mit Begründung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung kann der Betroffene innerhalb eines Monats schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen, über die der Ältestenrat sodann unanfechtbar entscheidet.


Die gesamte neue Passage soll auch als Ergänzung der Stadionordnung verstanden wissen, die ebenfalls zu diesem Bereich eindeutige Aussagen beinhaltet, aber nicht nur Mitglieder, sondern alle Besucher erfasst.

Klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
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